Belege und Kassendaten
Du nutzt ein vom Gesetz erfasstes elektronisches Kassensystem? Gehe Belegausgabe und Datenexport mit deinem Anbieter an deiner eigenen Kasse durch. Diese Themen helfen dir, die richtigen Fragen zu stellen.
Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine vollständige Prüfung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Arbeitsblatt zum Mitnehmen
Verfolge einen Beispielverkauf von der Erfassung bis zum Wiederfinden. Verwende dafür keine echten Kundendaten auf diesem Blatt.
Die Beispiele zeigen eine mögliche Organisation. Drucke das Blatt aus und ergänze deine Angaben auf Papier. Hier werden keine Angaben erfasst oder gespeichert.
Belege
BeispielBeispielverkauf A: Welcher Beleg entsteht, wie erhält ihn der Empfänger und wo bleibt der zugehörige Datensatz?
Deine NotizenAbläufe durchgehen.
BeispielKorrektur zu A: Anbieter zeigt den tatsächlichen Stornoweg und wie die Verbindung zum ursprünglichen Vorgang erkennbar bleibt.
Deine NotizenDatenzugriff
BeispielWiederfinden von A: Ablageort, berechtigter Zugriff und Exportweg gemeinsam nachvollziehen; offene Stellen markieren.
Deine Notizen
Das nimmst du mit
Eine nachvollziehbare Vorgangskette aus Verkauf, Beleg, möglicher Korrektur und Wiederfinden. Sie unterstützt das Gespräch über den tatsächlichen Ablauf.
Für dein Gespräch
Belege
Für erfasste Geschäftsvorfälle ist der Beleg unmittelbar im Zusammenhang mit dem Vorgang auszustellen und bereitzustellen. Die Ausgabe ist auf Papier oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat möglich. Andere gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt.
Abläufe durchgehen.
Lass dir Belegausgabe, Storno und Datenexport an deiner eigenen Kasse zeigen.
Datenzugriff
Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Dokumentiere mit deinem Anbieter, wie du auf Daten und Exporte zugreifst.
Unterlagen sammeln.
TSE-Unterlagen, vorhandene Kassenmeldungen und Datenexporte auffindbar ablegen.
Amtliche Quellen
- Geltendes Recht§ 146a Abgabenordnung
- Geltendes Recht§ 6 Kassensicherungsverordnung
Ein Informationsangebot von moaby, Anbieter von Kassensystemen.
Individuelle steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.